Der Stromlieferant „Stromio“ hatte trotz absehbar steigender Energiepreise bis September 2021 weiter Verträge mit Preisgarantie abgeschlossen. Mit dieser Garantie hatte das Unternehmen das Risiko höherer Beschaffungskosten bewusst übernommen und konnte später Stromlieferverträge nicht fristlos kündigen, weil dies wirtschaftlich zu belastend geworden sei.
mehrArbeitnehmer können Elternzeit in mehrere Abschnitte aufteilen. Für jeden dieser Abschnitte gilt ein besonderer Kündigungsschutz, der schon vor Beginn der jeweiligen Elternzeit einsetzt.
mehrKann ein Miterbe einen Billigkeitserlass der Erbschaftsteuer erhalten, wenn er aus dem Nachlass tatsächlich nichts erhalten hat?
mehrSeit dem 01.01.2025 ist die elektronische Rechnung (E-Rechnung) im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen (B2B) in Deutschland verpflichtend. Es gibt keine gesetzliche Regelung, dass auch an Endverbraucher per E-Rechnung abzurechnen ist. Damit die Einführung der Pflicht zur Erteilung von E-Rechnungen umgesetzt werden kann, gelten abgestufte Übergangsregelungen.
mehrDas Amtsgericht München entschied, dass ein Bauherr bei einem ausdrücklich als Rohstahl vereinbarten Geländer keine makellose und gleichmäßig patinierte Oberfläche verlangen kann.
mehrIm Urteilsfall befasste sich das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg mit der Schätzung von Sozialversicherungsbeiträgen wegen fehlender Arbeitszeitnachweise in der Gastronomie.
mehrEin deutsches Unternehmen hat „In-App-Käufe“ über einen App Store eines irischen Anbieters getätigt. Wo der Ort der Leistung des Unternehmers ist, war fraglich. Dabei ist zu klären, an wen das Unternehmen diese Leistung erbringt. Sofern die Leistung direkt vom Unternehmen an die Endverbraucher erbracht wird, ist der Leistungsort in Deutschland, sofern eine Leistung an den Betreiber des App Stores vorliegt, befindet sich der Ort der Leistung in Irland, weil dieser dort ansässig ist.
mehrDas Niedersächsische Finanzgericht hält das im Jahr 2021 neu gefasste Grundsteuergesetz des Landes nicht für verfassungswidrig.
mehrWenn ein Elternteil auf Umgang mit seinen Kindern verzichtet und diesen Verzicht später widerruft, hat er keinen Anspruch darauf, die vorherige Regelung wiederherzustellen.
mehrDas Landgericht Lübeck hat Ersatzansprüche eines Kleinkindes verneint, welches mutmaßlich in einem öffentlichen Wasserbecken auf dem algenbewachsenen Boden ausgerutscht war.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
bremer
STEUERBERATUNGS -GESELLSCHAFT mbH
STEUERBERATUNG BERLIN
Isoldestraße 4
12159 Berlin
Tel. +49 30 634 150 70
E-Mail: berlin@bremer-stb.de
STEUERBERATUNG OSTRACH
Mengener Straße 12
88356 Ostrach
Tel. +49 7585 93 56 104
E-Mail: ostrach@bremer-stb.de
Die an dieser Stelle vorgesehenen Inhalte können aufgrund Ihrer aktuellen Cookie-Einstellungen nicht angezeigt werden.
Diese Webseite bietet möglicherweise Inhalte oder Funktionalitäten an, die von Drittanbietern eigenverantwortlich zur Verfügung gestellt werden. Diese Drittanbieter können eigene Cookies setzen, z.B. um die Nutzeraktivität zu verfolgen oder ihre Angebote zu personalisieren und zu optimieren.
Diese Webseite verwendet Cookies, um Besuchern ein optimales Nutzererlebnis zu bieten. Bestimmte Inhalte von Drittanbietern werden nur angezeigt, wenn die entsprechende Option aktiviert ist. Die Datenverarbeitung kann dann auch in einem Drittland erfolgen. Weitere Informationen hierzu in der Datenschutzerklärung.